Schuleinschreibung
Einschreibungen - Wir freuen uns auf Ihr Kind!
● TEIL 1 der Einschreibung findet in der Zeit vom
o 13. November bis 24. November 2023 jeweils von 8.00 bis 12.00
Uhr, Dienstag zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr und
o nach telefonischer Vereinbarung, an jeder Volksschule statt.
● Erhoben werden mit der Anmeldung an der Wunschschule:
o die Daten der Schulneulinge und
o der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag.
Für diesen Teil der Einschreibung muss das Kind nicht mitgenommen werden!
● Einschreibung bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort.
● Falls das Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, wird die Einschreibung, davon unbeeinflusst, dennoch an dem aufgesuchten Schulstandort durchgeführt.
● Dokumente für TEIL 1 sind vorzulegen:
o Meldenachweis:
- Einladung zur Schüler/inneneinschreibung oder
- eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem
Magistratischen Bezirksamt) oder
o Geburtsurkunde des Kindes
o eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
(z.B.: Reisepass)
o Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
o Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine
Tagesbetreuung benötigt wird
o ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
● Verständigung an Erziehungsberechtigte
o bis spätestens Mitte Februar postalisch über den zugeteilten
Schulplatz.
o In diesem Schreiben werden sie aufgefordert zwecks des 2. Teils
der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des
Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen
Termin zu vereinbaren.
2. TEIL – Schulreifefeststellung 12.2. – 8.3.2024
Zu diesem Termin muss das Kind mitgenommen werden.
● Im 2. Teil der Einschreibung wird
o im Rahmen der Schulreifefeststellung das Team der Schule
feststellen, ob ein Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu
folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu
werden.
Anderenfalls ist das Kind als „nicht schulreif“ einzustufen und in die Vorschulstufe aufzunehmen.
Ebenfalls im zweiten Teil der Einschreibung werden die Deutschkenntnisse der Kinder überprüft. Alle Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, werden
als „voraussichtlich außerordentlich“ eingestuft und der genaue Sprachstand muss mittels Überprüfung (MIKA-D) erhoben werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulleitung dafür einen Termin.
Vorzeitiger Besuch der Volksschule:
Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2024 bis 1. März 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe
aufgenommen werden.
Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen der Anmeldung vom 13. – 24. November 2023 in der Volksschule zu stellen.
Eine Unterlassung der Anmeldung schulpflichtiger Kinder ist strafbar.
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